Im Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Friseurs/der Friseurin steht der Haarschnitt. In der Ausbildung steht daher das Erlernen der verschiedenen Techniken des Haarschnitts im Vordergrund.
Friseure/Friseurinnen gehen davon aus, wie ihre Klienten/Klientinnen sich die Frisur vorstellen und machen, wenn dies von der Kundschaft gewünscht wird, auch Vorschläge zur Frisur. Sie benötigen daher Einfühlungsvermögen und Gestaltungsfähigkeiten sowie die Freude am Kontakt mit Menschen.
Neben dem Schneiden der Haare gehören noch eine Reihe anderer Tätigkeiten zur Arbeit der Friseure/Friseurinnen: Sie waschen, färben und legen Haare; sie wenden Locken- und Dauerwellentechniken an, bei denen Föhn, Bürsten, Lockenwickler und verschiedene Substanzen zur Festigung der Frisur eingesetzt werden; sie beurteilen auf Wunsch die Haarqualität und die Kopfhaut, beraten bei Haarausfall und bieten gegebenenfalls auch das Legen und die Pflege von Toupets und Perücken an. Besonders viel Sorgfalt und gestalterisches Geschick wird eingesetzt, wenn Frisuren zu besonderen festlichen Anlässen geschaffen werden. Friseure/Friseurinnen halten sich über die Trends in der Mode auf dem Laufenden und eignen sich die jeweils aktuellen Techniken an.
Meistens spezialisieren sie sich entweder auf einen männlichen oder auf einen weiblichen Kundenkreis. Dementsprechend fallen spezifische Arbeiten an wie etwa Rasieren, Bartschnitt und -pflege beim Mann. Besonderes Einfühlungsvermögen brauchen sie bei der Arbeit mit Kindern.
Sie sorgen auch für ein angenehmes Ambiente im Friseursalon; dazu gehört die Achtsamkeit auf Hygiene und Sauberkeit. Eine Auswahl von Haarpflegemitteln, die zum Kauf präsentiert werden, vervollständigt das Angebot.
Handgeschicklichkeit, körperliche Gesundheit (Beine und Haut), ästhetisches Empfinden, modisches Interesse, Fantasie, gute Umgangsformen und Kontaktfreudigkeit
SchönheitspflegerIn
Friseursalons, Hotels
Eröffnung eines eigenen Friseursalons
Für die Aufnahme der Tätigkeit als FriseurIn bedarf es einer Tätigkeitsmeldung bei der gebietsmäßig zuständigen Gemeinde. Die Feststellung der beruflichen Voraussetzungen für diese Tätigkeiten erfolgt bei der Überprüfung der Meldung des Tätigkeitsbeginn durch die gebietszuständige Gemeinde; anschließend Eintragung im Register der Handelskammer: http://www.handelskammer.bz.it
Berufsgemeinschaft der Friseure/Friseurinnen im Landesverband der Handwerker
Mitterweg 7 - Bozner Boden, 39100 Bozen | T 0471 / 32 32 00
Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung
Dantestraße 11, 39100 Bozen | T 0471 / 41 69 80
lehrlingswesen@provinz.bz.it · www.provinz.bz.it/berufsbildung